Zulassungsvoraussetzungen
für die Weiterbildung Reittherapie
- abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium in einem sozialen oder pädagogischen Beruf (Sozialpädagogen, Diplom-Pädagogen, Heilerziehungspfleger. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden, Psychiatriekrakenschwestern- und -pfleger, Psychologen und Psychotherapeuten (HPG)).
- Reiterliche
Nachweise und weitere Teilnahmevoraussetzungen für alle Weiterbildungen
(siehe unten).
Bitte fragen Sie gesondert an, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr beruflicher Hintergrund einer der vorgenannten Berufgsgruppen entspricht.
für die Weiterbildung erlebnisorientierte Reitpädagogik
- Abgeschlossene
Berufsausbildung oder Studium in einem sozialen oder pädagogischen
Beruf (Erzieher, Lehrer, Diplom- und Sozialpädagogen oder Sportpädagogen,
etc.)
- Reiterliche
Nachweise und weitere Teilnahmevoraussetzungen für alle Weiterbildungen
(siehe unten)
für die Weiterbildung Hippotherapie
- Abgeschlossene
Berufsausbildung oder Studium folgender Berufsrichtungen: Physiotherapie,
Ergotherapie und Sportwissenschaften (wobei die zwei letztgenannten
Berufsgruppen den Arbeitsschwerpunkt in der neurologischen Rehabilitation
oder Arbeit mit körperlich beeinträchtigten Personen nachweisen müssen).
- Reiterliche
Nachweise und weitere Teilnahmevoraussetzungen für alle Weiterbildungen
(siehe unten)
für die Weiterbildung pferdegestützte Psychotherapie
- Studium
der Medizin (Facharzt Neurologie, psychosomatische Medizin, Psychiatrie)
und/oder psychotherapeutischer Weiterbildung.
- Studium
der Psychologie (Diplom oder Master-Abschluß) mit beraterischer oder
psychotherapeutischer Weiterbildung oder mind. 3 Jahre Berufserfahrung in
Beratung oder Psychotherapie.
- oder
Studium Sozialpädagogik bzw. Pädagogik mit Approbation zum Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten
- Reiterliche
Nachweise und weitere Teilnahmevoraussetzungen für alle Weiterbildungen
(siehe unten)
Personen mit dem sog.
Heilpraktikerschein (nach dem HPG), können an dieser Weiterbildung nicht teilnehmen,
diesem Personenkreis steht die Weiterbildung Reittherapie offen.
Reiterliche Nachweise und weitere Teilnahmevoraussetzungen für alle Weiterbildungen
- Nachweis
der reiterlichen Fähigkeiten über ein Grundabzeichen (z.B. DRA IV, Western
Bronze, Geländereiter VFD, IPZV Bronze oder Reiterbrevet Basis) beliebiger
Reitweisen (es werden alle reiterlichen Vereinigungen aus D, CH und Ö
anerkannt). Ebenso anerkannt werden Centered Riding, TTEAM, TGT auf
Trainer Level und Parelli Level III.
- Longierabzeichen
IV oder 2-tägiger Longierlehrgang
- Nachweis
eines Kurses zu Lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Erste Hilfe
Auffrischungskurs (8 Unterrichtseinheiten), der nicht länger als 2 Jahre
zurückliegt
(Falls diese Qualifikationen nicht vorliegen, können sie bis zum Abschluss der
Weiterbildung nachgeholt werden.)