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Zulassungsvoraussetzungen

für die Weiterbildung Reittherapie

  • abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium in einem sozialen oder pädagogischen Beruf (Sozialpädagogen, Diplom-Pädagogen, Heilerziehungspfleger. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden, Psychiatriekrakenschwestern- und -pfleger, Psychologen und Psychotherapeuten (HPG)).
  • Reiterliche Nachweise und weitere Teilnahmevoraussetzungen für alle Weiterbildungen (siehe unten).

Bitte fragen Sie gesondert an, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr beruflicher Hintergrund einer der vorgenannten Berufgsgruppen entspricht.


für die Weiterbildung erlebnisorientierte Reitpädagogik

  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium in einem sozialen oder pädagogischen Beruf (Erzieher, Lehrer, Diplom- und Sozialpädagogen oder Sportpädagogen, etc.)
  • Reiterliche Nachweise und weitere Teilnahmevoraussetzungen für alle Weiterbildungen (siehe unten)

für die Weiterbildung Hippotherapie

  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium folgender Berufsrichtungen: Physiotherapie, Ergotherapie und Sportwissenschaften (wobei die zwei letztgenannten Berufsgruppen den Arbeitsschwerpunkt in der neurologischen Rehabilitation oder Arbeit mit körperlich beeinträchtigten Personen nachweisen müssen).
  • Reiterliche Nachweise und weitere Teilnahmevoraussetzungen für alle Weiterbildungen (siehe unten)


für die Weiterbildung pferdegestützte Psychotherapie

  • Studium der Medizin (Facharzt Neurologie, psychosomatische Medizin, Psychiatrie) und/oder psychotherapeutischer Weiterbildung.
  • Studium der Psychologie (Diplom oder Master-Abschluß) mit beraterischer oder psychotherapeutischer Weiterbildung oder mind. 3 Jahre Berufserfahrung in Beratung oder Psychotherapie.
  • oder Studium Sozialpädagogik bzw. Pädagogik mit Approbation zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
  • Reiterliche Nachweise und weitere Teilnahmevoraussetzungen für alle Weiterbildungen (siehe unten)

Personen mit dem sog. Heilpraktikerschein (nach dem HPG), können an dieser Weiterbildung nicht teilnehmen, diesem Personenkreis steht die Weiterbildung Reittherapie offen.

Reiterliche Nachweise und weitere Teilnahmevoraussetzungen für alle Weiterbildungen

  • Nachweis der reiterlichen Fähigkeiten über ein Grundabzeichen (z.B. DRA IV, Western Bronze, Geländereiter VFD, IPZV Bronze oder Reiterbrevet Basis) beliebiger Reitweisen (es werden alle reiterlichen Vereinigungen aus D, CH und Ö anerkannt).  Ebenso anerkannt werden Centered Riding, TTEAM, TGT auf Trainer Level und Parelli Level III.
  • Longierabzeichen IV oder 2-tägiger Longierlehrgang
  • Nachweis eines Kurses zu Lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Erste Hilfe Auffrischungskurs (8 Unterrichtseinheiten), der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt
(Falls diese Qualifikationen nicht vorliegen, können sie bis zum Abschluss der Weiterbildung nachgeholt werden.)