Es bestehen diverse Fördermöglichkeiten!
Bitte nehmen Sie entsprechend vor
Weiterbildungsbeginn Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne!
Nachfolgend exemplarisch einige Nennungen:
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Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)

Dem IPTh stehen 2009 finanzielle Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds für die Weiterbildung Reitpädagogik zur Verfügung. Bewerben Sie sich deshalb noch jetzt zu dem Herbstkurs 2009!
Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg! Diese können sich hierzu ab sofort bewerben und erhalten bei positivem Bescheid 30% Zuschuss zu den Kursgebühren! Personen die das 50. Lebensjahr vollendet haben, erhalten sogar eine 50% Förderung mithilfe des Europäischen Sozialfonds!
Bewerben Sie sich noch heute zu der Weiterbildung
erlebnisorientierte Reitpädagogik.
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Bildungsscheck – Machen Sie, dass Sie weiterkommen!
Das IPTh ist im Sinne des Bildungsschecks des Landes NRW
als Weiterbildungsträger anerkannt. Personen mit Wohnsitz oder
Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen können am IPTh ihren
Bildungsscheck einlösen. Lassen Sie sich den geldwerten Vorteil von
max. 500,- € (kann bis zu 2x beantragt werden) nicht entgehen. Die
Bildungsschecks müssen bis zum 31.12.2009 eingelöst werden!
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die
Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und
übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten - beispielsweise für
Seminargebühren. Bisher wurden bereits mehr als 100 000 Bildungsschecks
eingelöst. Die finanziellen Mittel - bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck
- stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Beantragen können
den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Weitere Informationen zum Bildungsscheck finden Sie beim Ministerium für Arbeit oder beim Bürger- und Servicecenter des Landes NRW unter 0180-3100118 - montags bis freitags, 8 bis 18 Uhr (für 9ct/min))
Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens (Stand: 04. März 2009)
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Ab dem 1.12.2008: Prämiengutscheine im Rahmen der Bildungsprämie
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 154 € können Erwerbstätige
erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 17.900 € (oder
35.800 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die
gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
Informationen und Antragstellung zu dem bundesweiten Angebot
Bildungsprämie, können Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung abrufen.
Zuletzt aktualisiert am 2009-07-09 von Ipth Superadmin.