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Bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Es bestehen diverse Fördermöglichkeiten!
Bitte nehmen Sie entsprechend vor Weiterbildungsbeginn Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne!


Nachfolgend exemplarisch einige Nennungen:

  • Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)

Europäischer SozialfondsDem IPTh stehen 2009 finanzielle Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds für die Weiterbildung Reitpädagogik zur Verfügung. Bewerben Sie sich deshalb noch jetzt zu dem Herbstkurs 2009!

Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg! Diese können sich hierzu ab sofort bewerben und erhalten bei positivem Bescheid 30% Zuschuss zu den Kursgebühren! Personen die das 50. Lebensjahr vollendet haben, erhalten sogar eine 50% Förderung mithilfe des Europäischen Sozialfonds!

Bewerben Sie sich noch heute zu der Weiterbildung erlebnisorientierte Reitpädagogik.



  • Bildungsscheck – Machen Sie, dass Sie weiterkommen!

Das IPTh ist im Sinne des Bildungsschecks des Landes NRW als Weiterbildungsträger anerkannt. Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen können am IPTh ihren Bildungsscheck einlösen. Lassen Sie sich den geldwerten Vorteil von max. 500,- € (kann bis zu 2x beantragt werden) nicht entgehen. Die Bildungsschecks müssen bis zum 31.12.2009 eingelöst werden!

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten - beispielsweise für Seminargebühren. Bisher wurden bereits mehr als 100 000 Bildungsschecks eingelöst. Die finanziellen Mittel - bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck - stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Beantragen können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Weitere Informationen zum Bildungsscheck finden Sie beim Ministerium für Arbeit oder beim Bürger- und Servicecenter des Landes NRW unter 0180-3100118 - montags bis freitags, 8 bis 18 Uhr (für 9ct/min))

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens (Stand: 04. März 2009)

 

  • Ab dem 1.12.2008: Prämiengutscheine im Rahmen der Bildungsprämie

Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 154 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 17.900 € (oder 35.800 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.

Informationen und Antragstellung zu dem bundesweiten Angebot Bildungsprämie, können Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung abrufen.

Zuletzt aktualisiert am 2009-07-09 von Ipth Superadmin.

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