Ein Quereinstieg in die Weiterbildung Reittherapie und/oder Reitpädagogik ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass Ihr Vorwissen/Vorqualifikation in einer der nachstehenden Institutionen/Vereine erworben wurde, bzw. dort Ihre Weiterbildungen begonnen, aber nicht abgeschlossen haben.

PIRT - Plennschützer Institut für Reiten und Therapie

DKThR - Deutsches Kuratorium für Therapeutisches Reiten e.V.

SV-HPR - Schweizerische Vereinigung für Heilpädagogisches Reiten

SG-TR - Schweizer Gruppe für Therapeutisches Reiten

FöKThR - Förderkreis Therapeutisches Reiten e.V.
Alle anderen Anbieter von Weiterbildungen im Bereich der Reitpädagogik und Reittherapie werden nicht anerkannt.
Für eine verbindliche Aussage über die Einstufung Ihrer Vorqualifikation müssen wir Ihre gesamten Unterlagen prüfen und bitten ensprechend um Vorlage (per E-Mail oder Post).
Ausschließlich an der Abschlussprüfung teilzunehmen, um den Abschluss Reittherapeut (IPTh) / Reitpädagoge (IPTh) zu erwerben, ist leider nicht möglich.
Wir bitten vor Einreichung der Unterlagen um Kontaktaufnahme.
Zuletzt aktualisiert am 2009-07-10 von Ipth Superadmin.