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Ist ein Quereinstieg in die Weiterbildung möglich?

Ein Quereinstieg in die Weiterbildung Reittherapie und/oder Reitpädagogik ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass Ihr Vorwissen/Vorqualifikation in einer der nachstehenden Institutionen/Vereine erworben wurde, bzw. dort Ihre Weiterbildungen begonnen, aber nicht abgeschlossen haben.

tl_files/ipth_img/pfeilLeft.gif PIRT - Plennschützer Institut für Reiten und Therapie
tl_files/ipth_img/pfeilLeft.gif DKThR - Deutsches Kuratorium für Therapeutisches Reiten e.V.
tl_files/ipth_img/pfeilLeft.gif SV-HPR - Schweizerische Vereinigung für Heilpädagogisches Reiten
tl_files/ipth_img/pfeilLeft.gif SG-TR - Schweizer Gruppe für Therapeutisches Reiten
tl_files/ipth_img/pfeilLeft.gif FöKThR - Förderkreis Therapeutisches Reiten e.V.

Alle anderen Anbieter von Weiterbildungen im Bereich der Reitpädagogik und Reittherapie werden nicht anerkannt.

Für eine verbindliche Aussage über die Einstufung Ihrer Vorqualifikation müssen wir Ihre gesamten Unterlagen prüfen und bitten ensprechend um Vorlage (per E-Mail oder Post).

Ausschließlich an der Abschlussprüfung teilzunehmen, um den Abschluss Reittherapeut (IPTh) / Reitpädagoge (IPTh) zu erwerben, ist leider nicht möglich.

Wir bitten vor Einreichung der Unterlagen um Kontaktaufnahme.


Zuletzt aktualisiert am 2009-07-10 von Ipth Superadmin.

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