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Gibt es Fortbildungspunkte für Heilberufe?

Im Interesse der Qualitätssicherung verlangen inzwischen immer mehr Berufsverbände bzw. Arbeitgeber den Nachweis von Weiterbildungen auch und gerade von Menschen, für die unsere Seminare gedacht sind. Bildungsfeudalismus und die Vielzahl der Verbände erlauben zurzeit keine allgemeinen Angaben zur „Bepunktung“ einzelner Kurse.

Wir vergeben die Fortbildungspunkte für unsere Seminare/Weiterbildungen entsprechend den Rahmenempfehlungen vom 25.09.2006 zur Fortbildungspflicht der Heilmittelerbringer gemäß § 125 Abs. 1 SGB V, vorbehaltlich deren Umsetzung auf Länderebene und der letztendlichen Anerkennung durch die zuständige KV.

Wenn Sie sich als Ärztin/Arzt oder Psychologin/e ein Seminar für Ihre Weiterbildungsverpflichtung anerkennen lassen wollen, wenden Sie sich bitte mit der Seminarausschreibung direkt an Ihre zuständige Kammer. Wir können die Akkreditierung auch für Sie – kostenpflichtig – übernehmen. Dafür müssten Sie uns mindestens vier Monate vor Seminarbeginn Ihr Interesse mitteilen.

Als LehrerIn beantragen Sie die Anerkennung bitte rechtzeitig bei Ihrem Schulleitung und der zuständigen Behörde. In aller Regel werden unsere Kurse anerkannt.

Für Physio- und Ergotherapeuten wird die SI-Reittherapie Weiterbildung vom Deutschen Ergotherapeuten Verband (DVE) als zertifizierte Weiterbildung im Umfang von 300 Fortbildungspunkten bewertet.

Zuletzt aktualisiert am 2009-03-05 von Ipth Superadmin.

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