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Abschluß & Prüfung

Die Weiterbildung wird nach erfolgreicher Absolvierung  

    aller Module 
   dem Nachweis über das Praktikum
   der Einreichung von Falldokumentationen
   und einer Abschlussarbeit
   sowie nach bestandenen Prüfungen
   und Präsentation der Abschlussarbeit im Abschlusskurs

    
durch das IPTh zertifiziert.


Abschlussurkunde

Die Absolventen/innen dürfen die Bezeichnung Reitpädagoge (IPTh) führen.

Für Personen, die keine soziale, pädagogische oder therapeutische Grundausbildung vorweisen können, besteht die Möglichkeit, die Weiterbildung als reitpädagogischer Assistent (IPTh) abzuschließen.

 

Ein Quereinstieg ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.