Die Weiterbildung wird nach erfolgreicher Absolvierung
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aller Module |
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dem Nachweis über das Praktikum |
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der Einreichung von Falldokumentationen |
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und einer Abschlussarbeit |
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sowie nach bestandenen Prüfungen |
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und Präsentation der Abschlussarbeit im Abschlusskurs |
durch das IPTh zertifiziert.

Die Absolventen/innen dürfen die Bezeichnung Reitpädagoge (IPTh) führen.
Für Personen, die keine soziale, pädagogische oder therapeutische Grundausbildung vorweisen können, besteht die Möglichkeit, die Weiterbildung als reitpädagogischer Assistent (IPTh) abzuschließen.
Ein Quereinstieg ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.